Es ist gesetzlich festgelegt, dass Erwachsene in einem Bereich von 200 Metern um Orte, die dem Lernen und der Betreuung von Jugendlichen dienen, wie Schulen und Kitas, Cannabis nicht konsumieren dürfen. Diese Regelung dient dazu, eine Zone der Sicherheit zu etablieren, in der die Präsenz von Cannabis fern von Kindern und Jugendlichen gewährleistet ist – daher wird in Deutschland der öffentliche Cannabisgebrauch streng gehandhabt.
Ebenso ist der Cannabisgebrauch an öffentlichen Plätzen, die für Kinder- und Familienaktivitäten bestimmt sind, wie Spielzonen und Sportplätze, unterbunden. Solche Orte sollen zu bestimmten Tageszeiten frei von Cannabis bleiben, um insbesondere die Jugend vor den möglichen Gefahren des Konsums zu schützen, während erwachsenen Konsumenten der Konsum unter kontrollierten Bedingungen weiterhin gestattet bleibt.
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